Aktuelles

 
  • Belegausgabepflicht ab 01.01.2020: Finanzverwaltung wird keine Bußgelder verhängen

    09.01.2020Ab dem 01.01.2020 muss jedem Kunden ein Beleg ausgehändigt werden. Der Kunde entscheidet dann eigenständig darüber, was er mit dem Beleg macht. Dies gilt sowohl für größere Unternehmen als auch für „den Bäcker an der Ecke“, der einem Kunden Brötchen verkauft. Die Finanzverwaltung hat aber nun darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht nicht bußgeldbewährt ist.

  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

    09.01.2020Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 01.01.2020 um 0,1 % auf dann 2,4 % (1,2 % für Arbeitgeber und 1,2 % für Arbeitnehmer). Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022 (Die Bundesregierung vom 18.11.2019: „Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt“).

  • Reform der Grundsteuer und Bürokratieentlastung in „trockenen Tüchern“

    05.12.2019Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer und dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die Gesetzespakete können somit alsbald in Kraft treten.

  • Gewinnermittlung: Sonderbetriebsausgaben nicht im Folgejahr nachholbar

    05.12.2019Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr grundsätzlich nicht in Betracht. Dies hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden.

  • Freie Unterkunft und Verpflegung: Amtliche Sachbezugswerte für 2020 stehen fest

    05.12.2019Die Sachbezugswerte für 2020 stehen nach der Zustimmung des Bundesrats fest. Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft steigt in 2020 um vier EUR auf 235 EUR. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt 258 EUR (in 2019 = 251 EUR).

  • Auf der Zielgeraden: Steuerliche Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030

    05.12.2019Am 15.11.2019 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ verabschiedet. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Enthalten sind einige Steuerentlastungen, die man im Blick haben sollte.

  • Geschenke an Geschäftsfreunde als Betriebsausgaben

    29.10.2019Kleine Geschenke sind gerade in der (Vor-)Weihnachtszeit ein beliebtes Mittel, um Kunden zu binden und die Beziehung zu Geschäftsfreunden persönlicher zu gestalten. Damit Geschenke als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen die Aufwendungen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Zudem ist eine Wertgrenze zu beachten. Geschenke sind nur bis zu 35 EUR pro Wirtschaftsjahr und Empfänger als Betriebsausgaben abziehbar. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze.

  • Finanzverwaltung äußert sich zur Steuerfreiheit von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen

    29.10.2019Seit 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat.

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