Unwirksame Ausschlussfristen: Nur Arbeitnehmer profitieren davon!

27.07.2017

Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sollen gewährleisten, dass schnell Klarheit über Ansprüche besteht, die Arbeitnehmer gegen ihre Arbeitgeber haben und umgekehrt.

Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sollen gewährleisten, dass schnell Klarheit über Ansprüche besteht, die Arbeitnehmer gegen ihre Arbeitgeber haben und umgekehrt. Daher sehen sie vor, dass ein Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen einer kurzen Frist geltend gemacht wird.  

Aber Achtung: Ist die Frist zu kurz bemessen oder die Klausel aus einem anderen Grund unwirksam, gelten die Fristen für den Arbeitnehmer nicht. Für den Arbeitgeber, der die unwirksame Klausel formuliert hat, gelten die Fristen jedoch weiter! Er kann sich auf die Unwirksamkeit nicht berufen. So entschied es erneut kürzlich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Es empfiehlt sich daher immer in den Arbeitsvertrag zu schauen und die konkrete Klausel zu prüfen. Ist hier eine zu kurze Frist vorgesehen, wirkt sie nicht mehr gegenüber dem Arbeitnehmer, aber der Arbeitgeber verliert seine Ansprüche, wenn er die Frist nicht einhält.

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