Neuerungen durch Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

26.11.2014

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist am 13.06.2014 in Kraft getreten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist am 13.06.2014 in Kraft getreten. Damit werden Regelungen zum Verbraucherschutz europaweit vereinheitlicht. Neben neuen weiten Informationspflichten für alle Verbraucherverträge, treffen die Neuregelungen vor allem Online-Händler. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen:  

1. Muster-Widerrufsformular

Bisher gab es bereits die Muster-Widerrufsbelehrung, welche Unternehmer für die Erfüllung Ihrer Verpflichtung zur Information des Verbrauchers über das Widerrufsrechts benutzen konnten. Neu ist das Muster-Widerrufsformular, welches dem Verbraucher zwingend zur Verfügung gestellt werden muss. Der Verbraucher muss dieses jedoch nicht zwingend für seinen Widerruf benutzen.    

2. Widerrufserklärung

Verbraucher müssen den Widerruf jetzt ausdrücklich erklären. Die bloße Rücksendung der Ware genügt für einen Widerruf nicht mehr.

3. Falsche Belehrung über das Widerrufsrecht

Bei einer falschen oder fehlenden Belehrung des Unternehmers über das Widerrufsrecht des Verbrauchers stand dem Verbraucher das Widerrufsrecht unbefristet zu. Dieses ewige Widerrufsrecht wurde nun abgeschafft. Das Widerrufsrecht erlischt nun spätestens ein Jahr nach Ablauf der 14-Tage-Frist für den Widerruf, also spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware.

4. Ausschluss des Widerrufsrechts

Es wurden neue Gründe eingeführt, nach denen ein Widerruf ausgeschlossen ist, z.B. bei schnell verderblichen Waren oder versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind.

5. Kosten der Rücksendung

Bisher konnten dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Ware nur bei einem Warenwert bis 40 EUR auferlegt werden. Diese 40-Euro-Grenze ist weggefallen, so dass der Verbraucher jetzt die Rücksendekosten unabhängig vom Warenwert zu tragen hat, wenn er über die Verpflichtung durch den Unternehmer belehrt worden ist.

6. Rückabwicklung bei Widerruf

Wurde ein Vertrag widerrufen, regelt das Gesetz ausdrücklich, dass die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurück zu gewähren sind. Der Unternehmer kann die Rückzahlung des Kaufpreises allerdings so lange verweigern, bis er die Ware oder einen Absendenachweis erhält. Die Erstattung des Kaufpreises muss über dasselbe Zahlungsmittel erfolgen, über das der Verbraucher den Betrag bezahlt hat.  

Fazit: Die europäische Harmonisierung der Verbraucherrechte bringt Vorteile für beide Seiten (Unternehmer und Verbraucher), aber auch einige Arbeit für Unternehmen, da Letztere nicht nur Ihre AGBs sondern auch die Gestaltung Ihres Online-Shops an die Neuregelungen anpassen müssen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

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